Meldung einer Delegation im Rahmen einer diacetylmorphingestützten Behandlung (HeGeBe)
Seit dem 1. April 2023 dürfen behandelnde Institutionen die Verabreichung und die Mitgabe von Diacetylmorphin an geeignete externe Institutionen delegieren. Diese Delegation muss dem BAG und den zuständigen kantonalen Behörden gemeldet werden.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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