KVAG-Änderung: Wiederherstellung der Transparenz bei den Gesundheitskosten
Teilnahme der Kantone am Prämien-Genehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen.
Das Gesetz soll erstens die Beteiligung der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren stärken. Diese werden alle Informationen und Unterlagen erhalten, um zur Kostenschätzung und zu den Prämieneingaben der Versicherer für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet Stellung zu nehmen. Zweitens ist die Regelung zum Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen geändert: Der Rückvergütungsbetrag wird den Kantonen gewährt, wenn die Prämie der versicherten Person vollständig durch die öffentliche Hand übernommen wird. Das Parlament hat das Gesetz am 21. März 2025 verabschiedet.
Die KVAV-Änderung enthält die Ausführungsbestimmungen. Am 5. November 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis zum 19. Februar 2026.
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern