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Krebsregistrierungsgesetz: Information für Patientinnen und Patienten

Mit dem Krebsregistrierungsgesetz (KRG; SR 818.33) haben Patientinnen und Patienten seit dem 1. Januar 2020 ein Recht auf Information sowie ein Recht auf Widerspruch gegen die Registrierung ihrer Daten. Darüber hinaus haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf Auskunft und Unterstützung.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern