Rechte in der Krebsregistrierung
Mit dem Krebsregistrierungsgesetz haben Patientinnen und Patienten seit dem 1. Januar 2020 ein Recht auf Information sowie ein Widerspruchsrecht. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Auskunft und Unterstützung.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern