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Veröffentlicht am 12. April 2024

Krebserkrankungen: Meldepflicht und Informationspflicht

Seit dem Inkrafttreten des Krebsregistrierungsgesetzes (KRG; SR 818.33) sind Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Labore und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens verpflichtet, Krebserkrankungen an das zuständige Krebsregister zu melden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern