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Veröffentlicht am 9. Januar 2025

Krankenversicherung: Studierende im Ausland

Abgesehen von Ausnahmefällen behalten Studierende, die für ihr Studium ins Ausland gehen, ihren rechtmässigen Wohnsitz in der Schweiz. Sie bleiben daher der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) unterstellt.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern