Krankenversicherung: Spitalbehandlung
Für die stationäre Spitalbehandlung können die Versicherten ihr Spital grundsätzlich frei wählen. Die Kantone und die Krankenversicherer übernehmen die Vergütung der Spitalbehandlung. Die Versicherten haben einen Betrag an die Kosten ihrer Spitalbehandlung beizusteuern.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Tarife und Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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