Krankenversicherung: Bezügerinnen und Bezüger einer EU-/EFTA-/UK-Rente
In der Schweiz wohnhafte Rentnerinnen und Rentner, die ausschliesslich eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staat oder dem Vereinigten Königreich (UK) beziehen, sind aufgrund des Freizügigkeitsabkommens verpflichtet, sich in diesem Staat für die Krankenpflege zu versichern.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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