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Veröffentlicht am 9. Januar 2025

Krankenversicherung: Bezügerinnen und Bezüger einer EU-/EFTA-/UK-Rente

In der Schweiz wohnhafte Rentnerinnen und Rentner, die ausschliesslich eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staat oder dem Vereinigten Königreich (UK) beziehen, sind aufgrund des Freizügigkeitsabkommens verpflichtet, sich in diesem Staat für die Krankenpflege zu versichern.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern