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Koordinationsorgan Epidemiengesetz (KOr EpG)

Die Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen erfordern ein enges Zusammenspiel von Bund und Kantonen. Das Koordinationsorgan Epidemiengesetz (KOr EpG) stärkt die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Strategien und gesetzliche Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern