Kantonale Einschränkungen der Tabakwerbung
Das Tabakproduktegesetz verbietet Plakate mit Tabakwerbung auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund eingesehen werden können. Auch im öffentlichen Verkehr, in öffentlichen Gebäuden, in Kinos oder auf Sportplätzen ist Werbung nicht mehr erlaubt.