Revision des Humanforschungsgesetzes und des Stammzellenforschungsgesetzes
Das BAG hat die Arbeiten zur Revision der beiden Gesetze begonnen. Mit der Revision sollen die rechtlichen Vorgaben an technische und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden.
Am 7. Juni 2024 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, das Humanforschungsgesetz (HFG) zu revidieren und ihm bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsvorschlag zu unterbreiten. Zeitgleich mit dem HFG soll auch das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) überarbeitet werden. Mit der Revision sollen die rechtlichen Vorgaben an technische und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden. Zurzeit erarbeitet das BAG einen Vorentwurf zur Revision des HFG und StFG.
Im Zentrum der Arbeiten stehen folgende Anpassungen:
- HFG und StFG weisen einen engen Bezug zueinander auf: beide regeln die Forschung am Menschen und der Vollzug ist vergleichbar organisiert. Es wird deshalb geprüft, die Vorgaben zur Stammzellenforschung in das HFG zu integrieren. Dabei sollen die Vorgaben des StFG an die aktuellen Entwicklungen in der Forschung angepasst werden.
- Der Vollzug des HFG soll weiter harmonisiert werden und die Machbarkeit eines nationalen, einheitlichen Einreicheportals für die Bewilligung von Gesuchen wird geprüft.
- Es werden verschiedene Vorgaben geprüft, die die Zugänglichkeit und die Weiterverwendung von Daten und biologischem Material zu Forschungszwecken effizient gestalten sollen. Der Schutz der Würde und Persönlichkeit der Forschungsteilnehmenden, der Datenschutz und die Datensicherheit sollen dabei gewährleistet bleiben.
Abgeschlossene Revision des Verordnungsrechts
Vorgängig zur HFG- und StFG-Revision wurde das Verordnungsrecht revidiert. Der Bundesrat hatte dazu im Jahr 2023 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Stellungnahmen, welche im Rahmen der Vernehmlassung von den Kantonen, den Parteien und weiteren interessierten Kreisen eingegangen sind, sowie der Ergebnisbericht der Vernehmlassung, sind auf der Internetseite der Vernehmlassung, «Abgeschlossene Vernehmlassungen» der Bundeskanzlei zu finden.
Der Bundesrat hat am 7. Juni 2024 die Teilrevision des Verordnungsrechts gutgeheissen und die angepassten Verordnungen verabschiedet. Die geänderten Verordnungen sind am 1. November 2024 in Kraft getreten, mit Ausnahme der Transparenzbestimmungen, welche am 1. März 2025 in Kraft getreten sind.
Mit der Revision der HFG-Verordnungen wurden die Rahmenbedingungen und die Transparenz in der Humanforschung verbessert, die Entwicklungen der Digitalisierung im Forschungsbereich berücksichtigt, und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen an die Praxis angepasst. Von den Änderungen betroffen waren alle Verordnungen des HFG sowie die Verordnung des StFG.
Mehr Informationen zum aktuell gültigen HFG sowie zu seinen Verordnungen finden sich auf der Webseite Die Regelung der Humanforschung in der Schweiz.
Weitere Informationen
Weiterführende Themen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern