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Handlungsfeld 5: Koordination und Governance

Damit die Vision des NAPS auch unter veränderlichen Rahmenbedingungen erreicht werden kann, wird die Umsetzung des Programms von Bund und Kantonen aktiv gesteuert. Dazu etablieren sie geeignete Prozesse und Gefässe für den Austausch und die Koordination.

Bund und Kantone steuern das NAPS auf der Basis von aktuellen Erkenntnissen aus Wissenschaft, Praxis und Surveillance. Sie berücksichtigen dabei aktuelle medizinische, epidemiologische und gesellschaftliche Entwicklungen.

Die Umsetzung des NAPS wird regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. So wird sichergestellt, dass die Qualität hoch bleibt und die Angebote den aktuellen Bedürfnissen der Schlüsselgruppen entsprechen. Auch die Effizienz und Effektivität der Massnahmen wird gemessen.

Eine Vielzahl von Organisationen und Fachpersonen mit unterschiedlichen Rollen und Verantwortlichkeiten sind an der Umsetzung des NAPS beteiligt. Deshalb ist es wichtig, dass geeignete Prozesse und Gefässe für den Austausch und die Koordination genutzt werden.

Weiterführende Themen

Gesetzgebung Übertragbare Krankheiten – Epidemiengesetz (EpG)

Das Bundesgesetz vom 28.09.2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz; EpG) ist seit 1.1.2016 in Kraft, und ermöglicht eine frühzeitige Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern