Handlungsfeld 3: Wirksame integrierte und vernetzte Angebote
Damit Angebote die richtigen Menschen erreichen, müssen sie auf deren Bedürfnisse ausgerichtet sein. Sie dürfen Betroffene weder stigmatisieren noch diskriminieren. Solche bedürfnisorientierten Angebote werden gefördert und weiterentwickelt.
Damit Prävention, Tests und Behandlungen ihre Wirkung entfalten, müssen sie auf die vielfältigen Bedürfnisse der Schlüsselgruppen ausgerichtet sein. Angebote müssen deshalb stärker integriert – das heisst möglichst einfach erreichbar, an einem Ort oder in einer Fachstelle untergebracht – und vernetzt werden. So ist es unkompliziert möglich, auf verschiedene Bedürfnisse gleichermassen einzugehen und die Schlüsselgruppen insgesamt besser zu erreichen.
Das betrifft nicht nur die Prävention von Infektionen mit HIV, anderen sexuell übertragenen Infektionen und Hepatitis B und C, sondern auch den Zugang zu anderen spezialisierten Angeboten, welche für die Schlüsselgruppen wichtig sind. Das sind beispielsweise soziale, rechtliche oder psychologische Unterstützungsangebote. Diese können Präventionsbemühungen positiv beeinflussen.
Weiterführende Themen
Gesetzgebung Übertragbare Krankheiten – Epidemiengesetz (EpG)
Das Bundesgesetz vom 28.09.2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz; EpG) ist seit 1.1.2016 in Kraft, und ermöglicht eine frühzeitige Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern