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Handlungsfeld 1: Surveillance

In der Surveillance werden Daten gesammelt, verarbeitet und zugänglich gemacht. Sie ist die Grundlage, auf der Angebote und Massnahmen im Sinne der NAPS-Ziele weiterentwickelt werden. So ermöglicht sie eine flexible Umsetzung des NAPS während seiner gesamten Laufzeit.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern