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MitteilungVeröffentlicht am 3. April 2024

Erhöhter Selbstbehalt bei Arzneimitteln

Seit 1. Januar 2024 gilt ein höherer Selbstbehalt von 40 Prozent für bestimmte Arzneimittel. Er gilt vor allem für Original- und Referenzpräparate, wenn sie im Vergleich zu wirkstoffgleichen Generika oder Biosimilars zu teuer sind. Ziel der Massnahme ist die Förderung von Generika und Biosimilars.

Bundesamt für Gesundheit BAG

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