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Veröffentlicht am 6. März 2025

Differenzierter Selbstbehalt bei Arzneimitteln

Die Kostenbeteiligung für Arzneimittel (Selbstbehalt) beträgt grundsätzlich 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten. Sind in der Spezialitätenliste (SL) mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, so kann der Selbstbehalt 40 Prozent betragen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelüberprüfungen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern