Durchführung der Dosimetrie
Die Personendosimetrie misst die externe und die interne Strahlenexposition einer Person. Was ist das korrekte Vorgehen? Was müssen die betroffenen Betriebe tun? Was macht die Personendosimetriestelle?
Messung der externen Strahlenexposition
Die strahlenexponierte Person erhält von einer anerkannten Personendosimetriestelle monatlich ein persönliches Dosimeter, welches einen Kalendermonat lang getragen und dann an die Personendosimetriestelle retourniert wird. Diese wertet das Dosimeter aus und übermittelt die gemessenen Werte schriftlich dem Bewilligungsinhaber. Der Strahlenschutz-Sachverständige des Betriebes sammelt und überwacht diese monatlichen Meldungen.
Ganzkörperdosimeter
- Das Ganzkörperdosimeter muss auf Brusthöhe (bei schwangeren Frauen auf Bauchhöhe) getragen werden.
- Beim Tragen einer Bleischürze wird das Dosimeter unter der Bleischürze getragen.
Zweites Ganzkörperdosimeter
- Bei Tätigkeiten im Hochdosisbereich, beispielsweise in der Angiographie, interventionellen Kardiologie oder interventionellen Radiologie, ist das Tragen eines zweiten Dosimeters über der Strahlenschutzschürze obligatorisch, wenn sich die Personen bei den Eingriffen in unmittelbarer Nähe der Patientin oder des Patienten aufhalten müssen.
- Das zweite Dosimeter wird über der Bleischürze getragen und ist durch die Personendosimetriestelle speziell gekennzeichnet.
- Das über der Bleischürze getragene Dosimeter ermöglicht es, bei der Berechnung der effektiven Dosis auch die nicht durch die Schürze geschützten Körperteile (z. B. Kopf und Extremitäten) und die Augenlinsen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zur Doppel-Dosimetrie
Extremitätendosimeter
Informationen zur Verwendung von Extremitätendosimetern.
Augenlinsendosimeter
Informationen zur Verwendung Augenlinsendosimetern
Messung der internen Strahlenexposition: Inkorporationsüberwachung
Inkorporation bedeutet eine Aufnahme von radioaktiven Stoffen in den Körper.
Mithilfe der Inkorporationsüberwachung lässt sich die im Körper gespeicherte oder ausgeschiedene Aktivität bestimmen, um die entsprechende effektive Folgedosis zu berechnen.
Die Überwachungsmassnahmen umfassen:
- Triagemessung
- Inkorporationsmessung
Triagemessung
Bei der Triagemessung handelt es sich um eine vereinfachte Messung am Arbeitsplatz, mit der eine mögliche Inkorporation festgestellt werden kann.
- Wie oft diese Triagemessungen durchzuführen sind, ist nuklidspezifisch festgelegt und hängt vom Expositionsszenario ab.
- Die Resultate werden nicht zur Dosisermittlung verwendet.
- Sie sind vom Strahlenschutz-Sachverständigen des Betriebes individuell zu protokollieren.
- Wird die Messschwellen überschritten, ist eine Inkorporationsmessung durch eine anerkannte Personendosimetriestelle obligatorisch, einschliesslich der Dosisbestimmung
Inkorporationsmessung
Die Inkorporationsmessung wird von einer anerkannten Personendosimetriestelle durchgeführt.
Die anerkannten Personendosimetriestellen:
- berechnen die effektiven Folgedosen auf der Grundlage der neuesten ICRP-Koeffizienten;
- übermitteln die berechneten Dosen dem Bewilligungsinhaber;
- Der Strahlenschutz-Sachverständige des Betriebes sammelt und überwacht diese Meldungen.
- melden die Dosen dem zentralen Dosisregister und unter Angabe von zusätzlichen Informationen zur Berechnungsmethode.
Überwachungsverfahren
- Die Bewilligungsinhaberin oder Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, die den betrieblichen Gegebenheiten angepassten Verfahren zur Überwachung der Inkorporation festzulegen und die zuständige Aufsichtsbehörde darüber zu informieren.
- Die Anforderungen an Triagemessungen sind in Anhang 9 der Dosimetrieverordnung festgelegt.
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern