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Doppel-Dosimetrie und Augenlinsendosis

Bei gewissen Arbeiten müssen beruflich strahlenexponierte Personen zwei Ganzkörperdosimeter auf sich tragen – das zweite über der Bleischürze. Auf diese Weise kann auch die Augenlinsendosis abgeschätzt werden.

Zweites Ganzkörperdosimeter

Welchen Zweck hat ein zusätzliches Dosimeter über der Bleischürze?

  • Die überwachten Personen müssen mehrere Dosimeter tragen, wenn der Dosiswert eines einzigen Dosimeters infolge der Inhomogenität des Strahlenfeldes für die Bestimmung der effektiven Dosis nicht repräsentativ ist (Dosimetrieverordnung, Artikel 9).
  • Ein Dosimeter über der Bleischürze berücksichtigt auch die ungeschützten Körperteile und bezieht diese in die berechnete effektive Dosis mit ein.
  • Die Augenlinsendosis kann beim Tragen einer Bleischürze nur mit einem Überschürzen-Dosimeter abgeschätzt werden. (Dosimetrieverordnung, Artikel 11).

Wie wird es getragen?

Das zweite Ganzkörperdosimeter

  • wird nur bei Arbeiten mit der Bleischürze getragen
  • wird über der Bleischürze getragen
  • ist durch die Personendosimetriestelle speziell gekennzeichnet

Wann muss ein zusätzliches Dosimeter über der Bleischürze getragen werden?

  • Wird interventionell im Hochdosisbereich gearbeitet, ist ein Überschürzen-Dosimeter für alle Personen obligatorisch, die sich in unmittelbarer Nähe der Patientin oder des Patienten aufhalten müssen.

    Dies trifft insbesondere auf Eingriffe in der interventionellen Radiologie, Kardiologie, Urologie und Angiologie zu.
  • Für weitere Personen, die bei diesen Arbeiten anwesend sind, muss die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber eine Arbeitsplatzstudie durchführen. Dazu werden die Personen mindestens 3 Monate mittels Doppeldosimetrie überwacht. Aufgrund der Messwerte kann der/die Strahlenschutzsachverständige danach entscheiden, ob ein zweites Dosimeter permanent getragen werden muss.

Augenlinsendosimetrie

Augenlinsendosis

  • Seit 01.01.2019 gilt der neue Grenzwert für die Augenlinsendosis von 20 mSv pro Kalenderjahr.
  • Monatsdosen ab 2 mSv müssen dem BAG mittels Fragebogen via Dosimetrieportal erklärt werden.

Augenlinsendosisermittlung

Die Äquivalentdosis der Augenlinse wird bestimmt mittels:

  • eines Augenlinsendosimeters, das die individuelle Dosis Hp(3) misst, oder
  • eines Ganzkörperdosimeters, das die individuelle Oberflächendosis Hp(0,07) misst.

Überwachung der Augenlinsendosis

Für beruflich strahlenexponierte Personen in inhomogenen Strahlenfeldern gilt:

  • Das Tragen eines zweiten Ganzkörperdosimeters über der Schutzschürze oder eines Augenlinsendosimeters ist obligatorisch, wenn die Augenlinsendosis 15 mSv pro Kalenderjahr überschreiten kann.
  • Das Tragen eines Augenlinsendosimeters ist obligatorisch, wenn die jährliche Dosis von 15 mSv effektiv überschritten wird.

Empfehlung der SGSMP

Da eine realistische Dosimetrie der Augenlinse für die Spitäler eine grosse Herausforderung darstellt, hat das BAG die Schweizerische Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik (SGSMP) gebeten, eine Empfehlung zur Augenlinsendosimetrie zu erarbeiten. Die nun vorliegende Empfehlung soll die Arbeit der strahlenschutzsachverständigen Personen, der Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker sowie des BAG vereinfachen und harmonisieren.

Der Bericht diente zudem als Grundlage für die Anpassung der Artikel zur Dosimetrie der Augenlinse in der Dosimetrieverordnung. Diese Verordnung tritt am 1. März 2026 in Kraft

Augenlinsendosimetrie Empfehlung SGSMP (PDF, 814 kB, 24.01.2022)

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern