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Veröffentlicht am 28. August 2024

Das Recht, sich begleiten zu lassen

Patientinnen und Patienten haben während des Aufenthalts in einer Pflegeeinrichtung Recht auf Beistand und Beratung. Sie sind berechtigt, sich durch ihre Angehörigen oder durch eine externe Person unterstützen zu lassen und Kontakt zu ihrem Umfeld zu halten.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern