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Beschaffungsverträge Covid-19-Impfstoffe

Der Bund hat zum Schutz der Bevölkerung während der Covid-19-Pandemie frühzeitig von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft. Er konnte damit der Schweizer Bevölkerung einen raschen Zugang zu wirksamen Covid-19-Impfstoffen sichern. Er setzte dabei in erster Linie auf mRNA-Impfstoffe und ergänzte diese mit weiteren Impfstoffen.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 10. Februar 2026 aufgrund von Beschwerden zur Publikation der Verträge mit Moderna und Novavax entschieden, dass diese ohne Schwärzungen offenzulegen sind. Diese Urteile sind Anfang April 2026 rechtskräftig geworden. Damit werden die betreffenden Verträge vollständig offengelegt.

Siehe dazu Beschaffung von Impfstoffen gegen Covid-19.

Allgemeines

Die Offenlegung der Vertragsunterlagen zur Beschaffung der Covid-19-Impfstoffe erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ).

Alle Verträge und Vereinbarungen sind auf Englisch verfasst und nur in dieser Sprache verfügbar.

Publizierte Vertragsunterlagen (ohne Schwärzungen) betreffend Moderna und Novavax

Hinweis: In allen Dokumenten bleiben die Personendaten geschwärzt.

Moderna Switzerland GmbH

Novavax Inc. USA

Vertragsunterlagen betreffend weitere Hersteller

Die Offenlegung der folgenden Vertragsunterlagen zur Beschaffung der Covid-19-Impfstoffe mit weiteren Herstellern erfolgte 2021 in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) in teilweise geschwärzter Fassung (Schutz der Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse der Hersteller).

Pfizer AG

Janssen Pharmaceutica NV

AstraZeneca AG

CureVac AG

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Recht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern