Zum Hauptinhalt springen

Beschaffungsverträge Covid-19-Impfstoffe

Die Verträge zur Beschaffung der Covid-19-Impfstoffe sind aktuell mit Schwärzungen zugänglich.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. Februar 2026 aufgrund von Beschwerden zur Publikation der Verträge mit Moderna und Novavax entschieden, dass diese ohne Schwärzungen offenzulegen sind. Eine Einsicht in die Verträge kann gewährt werden, sobald der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig ist. Diese Seite wird zum entsprechenden Zeitpunkt aktualisiert.

Die betroffenen Impfstoff-Hersteller können das Urteil weiterziehen, um gegebenenfalls ihre Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse zu wahren.

Siehe dazu Beschaffung von Impfstoffen gegen Covid-19.

Der Bund hat zum Schutz der Bevölkerung vor der Covid-19-Pandemie frühzeitig von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft. Er konnte damit der Schweizer Bevölkerung einen raschen Zugang zu sicheren und wirksamen Covid-19-Impfstoffen gewährleisten. Er setzte dabei in erster Linie auf mRNA-Impfstoffe und ergänzte diese mit weiteren Impfstoffen.

Die Offenlegung der Verträge zur Beschaffung der Covid-19-Impfstoffe erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ), welches die Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse der Hersteller schützt. Diese Informationen wurden in den Dokumenten geschwärzt.

Alle Verträge und Vereinbarungen sind auf Englisch verfasst und nur in dieser Sprache verfügbar.

Vereinbarungen und Verträge

Moderna Switzerland GmbH

Pfizer AG

Novavax Inc. USA

Janssen Pharmaceutica NV

AstraZeneca AG

CureVac AG

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Recht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern