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Beschaffung von Impfstoffen gegen Covid-19

Der Bund hat in der Covid-19-Pandemie eine auf Sicherheit ausgerichtete Impfstoff-Strategie verfolgt. Dazu hat er frühzeitig von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft – und der Schweizer Bevölkerung so einen raschen Zugang zu wirksamen Impfstoffen gesichert.

Für den Bund war es in der Covid-19-Pandemie wichtig, mit den Impfstoff-Beschaffungen die Bevölkerung mit den neuesten und besten verfügbaren Impfstoffen versorgen zu können. Um Ausfallrisiken abzufedern, hat er von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft. Alle Impfstoffe, die vom Bund zur Anwendung empfohlen wurden, verfügten über eine Zulassung von Swissmedic. Es gehörte zur Strategie, sicherheitshalber viel Impfstoff zu beschaffen. Die Mengen waren so ausgelegt, dass jederzeit die ganze Bevölkerung mit den aktuellsten Impfstoffen geimpft werden konnte.

Dieses Ziel wurde erreicht: Die Oberaufsicht des Parlaments stellte in ihrem Prüfbericht fest, dass die Schweiz in der Lage gewesen sei, die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit den besten und jeweils aktuellsten auf dem Markt verfügbaren Impfstoffen zu gewährleisten (vgl. Jahresbericht 2023 der GPK).

Publikation der Beschaffungsverträge für Covid-19-Impfstoffe

Das BAG hat die im Auftrag des Bundesrates mit den Impfstoffherstellern Moderna, Novavax, Pfizer, Janssen, AstraZeneca und CureVac abgeschlossenen Verträge 2022 publiziert, damals aber einige Angaben gestützt auf Ausnahmegründe des Öffentlichkeitsgesetzes geschwärzt. Dies erfolgte insbesondere auch deshalb, weil die entsprechenden Beschaffungsverträge auf internationaler Ebene weitgehend als vertraulich gelten. Die Schwärzungen erfolgten weiter, um die von den Impfstoff-Herstellern geltend gemachten Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse zu wahren.

Aufgrund von Beschwerden zur geschwärzten Publikation der Verträge mit Moderna und Novavax hat das Bundesverwaltungsgericht am 10. Februar 2026 entschieden, dass diese ohne Schwärzungen offenzulegen sind. Damit liegt eine gerichtliche Beurteilung zur Offenlegung der Vertragsinhalte vor, was angesichts der Vertraulichkeit auf internationaler Ebene und den von den Herstellern geltend gemachten Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse wichtig ist. EDI/BAG haben deshalb auf einen Weiterzug vor das Bundesgericht verzichtet. Diese Urteile sind Anfang April 2026 rechtskräftig geworden. Damit werden die betreffenden Verträge vollständig offengelegt.

Mengen und Kosten

Zu Beginn der Covid-19-Pandemie bestand weltweit eine enorme Nachfrage nach Impfstoffen. Aufgrund der damaligen bedrohlichen Pandemiesituation und der vielen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen setzten zahlreiche Staaten darauf, Impfstoffe zu beschaffen. Es herrschte ein starker Wettbewerb um die wenigen verfügbaren Impfstoffdosen. Es war daher wichtig und im Interesse der Schweizer Bevölkerung, sich die vertraglich verpflichteten Mengen von den Herstellern fest zusichern zu lassen und sie entsprechend abzugelten. Sonst wäre die Schweiz nicht zum Zug gekommen.

Die nach langen Verhandlungen vereinbarten Konditionen in den Verträgen hingen von verschiedenen Faktoren ab. Etwa davon, wie früh ein Impfstoff vertraglich verpflichtet und wie rasch er damit verbindlich geliefert werden konnte.

Moderna

Von Moderna hat der Bund bereits früh – im August 2020 – die ersten 4.5 Millionen Dosen Impfstoff reservieren können. Bis zum Ende der Pandemie waren dies 31 Millionen mRNA-Impfstoffe für rund 32 USD pro Dosis. Der Bund ist damit eine finanzielle Verpflichtung über rund 980 Mio. USD eingegangen. Die mRNA-Impfstoffe wurden in der Schweiz im Laufe der Pandemie mit Abstand am häufigsten verabreicht. Ihr Beitrag zur Bewältigung der Pandemie war entsprechend wichtig.

Novavax

Von Novavax wurden im Dezember 2021 eine Million Dosen protein-basierter Impfstoff zu 22 USD pro Dosis reserviert. Damit ist der Bund eine vertragliche Verpflichtung über rund 20 Mio. USD eingegangen.

Impfstoffversorgung und Haftung

In einer Pandemie hat der Bund gemäss dem geltenden Epidemiengesetz seit 2006 die Aufgabe, die Versorgung mit wichtigen Medikamenten sicherzustellen, wenn die üblichen privaten Vertriebskanäle dies nicht selbst schaffen. Angesichts der speziellen Umstände in einer Pandemie kann er gewisse Risiken der Hersteller in einer besonderen oder ausserordentlichen Lage übernehmen, etwa indem er ihnen, falls es dazu kommen sollte, Haftpflichtzahlungen ersetzt – die so genannte «Schadloshaltung». Die Hersteller bleiben aber grundsätzlich nach den normalen Schweizer Haftungsregeln verantwortlich, etwa nach dem Produktehaftpflichtgesetz, das beispielsweise bei Produktionsfehlern zur Anwendung kommt.

Da in der Covid-19 Pandemie von den Behörden nur zugelassene Impfstoffe zur Anwendung in der Bevölkerung empfohlen wurden, sank das Haftungsrisiko. Bis heute sind denn auch keine diesbezüglichen Forderungen beim Bund eingegangen.

FAQ zu den Covid-19-Impfstoffverträgen

Hier geht es zu den häufigsten Fragen rund um die offengelegten Covid-19-Impfstoffverträge – und die Antworten dazu.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Beschaffungsverträge Covid-19-Impfstoffe

Der Bund hat zum Schutz der Bevölkerung während der Covid-19-Pandemie frühzeitig von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft. Er konnte damit der Schweizer Bevölkerung einen raschen Zugang zu wirksamen Covid-19-Impfstoffen sichern.

Protokolle der Task Force Covid-19 des BAG

Die Protokolle der Task Force Covid-19 des BAG können eingesehen werden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Recht
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