Der Bund hat in der Covid-19-Pandemie eine auf Sicherheit ausgerichtete Impfstoff-Strategie verfolgt. Dazu hat er frühzeitig von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft – und der Schweizer Bevölkerung so einen raschen Zugang zu wirksamen Impfstoffen gesichert.
Für den Bund war es in der Covid-19-Pandemie wichtig, mit den Impfstoff-Beschaffungen die Bevölkerung mit den neuesten und besten verfügbaren Impfstoffen versorgen zu können. Um Ausfallrisiken abzufedern, hat er von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft. Alle Impfstoffe, die vom Bund zur Anwendung empfohlen wurden, verfügten über eine Zulassung von Swissmedic. Es gehörte zur Strategie, sicherheitshalber viel Impfstoff zu beschaffen. Die Mengen waren so ausgelegt, dass jederzeit die ganze Bevölkerung mit den aktuellsten Impfstoffen geimpft werden konnte.
Dieses Ziel wurde erreicht: Die Oberaufsicht des Parlaments stellte in ihrem Prüfbericht fest, dass die Schweiz in der Lage gewesen sei, die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit den besten und jeweils aktuellsten auf dem Markt verfügbaren Impfstoffen zu gewährleisten (vgl. Jahresbericht 2023 der GPK).
Publikation der Beschaffungsverträge für Covid-19-Impfstoffe
Das BAG hat die im Auftrag des Bundesrates mit den Impfstoffherstellern Moderna, Novavax, Pfizer, Janssen, AstraZeneca und CureVac abgeschlossenen Verträge 2022 publiziert, damals aber einige Angaben gestützt auf Ausnahmegründe des Öffentlichkeitsgesetzes geschwärzt. Dies erfolgte insbesondere auch deshalb, weil die entsprechenden Beschaffungsverträge auf internationaler Ebene weitgehend als vertraulich gelten. Die Schwärzungen erfolgten weiter, um die von den Impfstoff-Herstellern geltend gemachten Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse zu wahren.
Aufgrund von Beschwerden zur geschwärzten Publikation der Verträge mit Moderna und Novavax hat das Bundesverwaltungsgericht am 10. Februar 2026 entschieden, dass diese ohne Schwärzungen offenzulegen sind. Damit liegt eine gerichtliche Beurteilung zur Offenlegung der Vertragsinhalte vor, was angesichts der Vertraulichkeit auf internationaler Ebene und den von den Herstellern geltend gemachten Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse wichtig ist. EDI/BAG haben deshalb auf einen Weiterzug vor das Bundesgericht verzichtet. Diese Urteile sind Anfang April 2026 rechtskräftig geworden. Damit werden die betreffenden Verträge vollständig offengelegt.
Mengen und Kosten
Zu Beginn der Covid-19-Pandemie bestand weltweit eine enorme Nachfrage nach Impfstoffen. Aufgrund der damaligen bedrohlichen Pandemiesituation und der vielen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen setzten zahlreiche Staaten darauf, Impfstoffe zu beschaffen. Es herrschte ein starker Wettbewerb um die wenigen verfügbaren Impfstoffdosen. Es war daher wichtig und im Interesse der Schweizer Bevölkerung, sich die vertraglich verpflichteten Mengen von den Herstellern fest zusichern zu lassen und sie entsprechend abzugelten. Sonst wäre die Schweiz nicht zum Zug gekommen.
Die nach langen Verhandlungen vereinbarten Konditionen in den Verträgen hingen von verschiedenen Faktoren ab. Etwa davon, wie früh ein Impfstoff vertraglich verpflichtet und wie rasch er damit verbindlich geliefert werden konnte.
Moderna
Von Moderna hat der Bund bereits früh – im August 2020 – die ersten 4.5 Millionen Dosen Impfstoff reservieren können. Bis zum Ende der Pandemie waren dies 31 Millionen mRNA-Impfstoffe für rund 32 USD pro Dosis. Der Bund ist damit eine finanzielle Verpflichtung über rund 980 Mio. USD eingegangen. Die mRNA-Impfstoffe wurden in der Schweiz im Laufe der Pandemie mit Abstand am häufigsten verabreicht. Ihr Beitrag zur Bewältigung der Pandemie war entsprechend wichtig.
Novavax
Von Novavax wurden im Dezember 2021 eine Million Dosen protein-basierter Impfstoff zu 22 USD pro Dosis reserviert. Damit ist der Bund eine vertragliche Verpflichtung über rund 20 Mio. USD eingegangen.
Impfstoffversorgung und Haftung
In einer Pandemie hat der Bund gemäss dem geltenden Epidemiengesetz seit 2006 die Aufgabe, die Versorgung mit wichtigen Medikamenten sicherzustellen, wenn die üblichen privaten Vertriebskanäle dies nicht selbst schaffen. Angesichts der speziellen Umstände in einer Pandemie kann er gewisse Risiken der Hersteller in einer besonderen oder ausserordentlichen Lage übernehmen, etwa indem er ihnen, falls es dazu kommen sollte, Haftpflichtzahlungen ersetzt – die so genannte «Schadloshaltung». Die Hersteller bleiben aber grundsätzlich nach den normalen Schweizer Haftungsregeln verantwortlich, etwa nach dem Produktehaftpflichtgesetz, das beispielsweise bei Produktionsfehlern zur Anwendung kommt.
Da in der Covid-19 Pandemie von den Behörden nur zugelassene Impfstoffe zur Anwendung in der Bevölkerung empfohlen wurden, sank das Haftungsrisiko. Bis heute sind denn auch keine diesbezüglichen Forderungen beim Bund eingegangen.
Zu Beginn der Covid-19-Pandemie bestand weltweit eine enorme Nachfrage nach Impfstoffen. Dem Bund war es in diesem Wettbewerb zwischen den vielen Staaten wichtig, für die Schweizer Bevölkerung so früh wie möglich hochwertige Impfstoffen zu reservieren und die Lieferungen verbindlich und frühzeitig zu erhalten.
Deshalb musste der Bund den Herstellern insbesondere teilweise weitgehende Zusagen zur Schadloshaltung machen. Das hängt damit zusammen, dass allfällige Produkte für eine Krisensituation wie einer Epidemie sehr schnell entwickelt werden müssen. Die Schadloshaltung wurde aber eingeschränkt: Im Schweizer Recht gibt es keine vollständige Haftungsbefreiung. Die Hersteller bleiben grundsätzlich nach den normalen Schweizer Haftungsregeln verantwortlich, etwa nach dem Produktehaftpflichtgesetz, beispielsweise bei Produktionsfehlern. Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Hersteller weiterhin selbst.
In der Covid-19 Pandemie war es für den Bund zudem klar, dass in der Schweiz nur ein durch Swissmedic zugelassener Impfstoff zur breiten Anwendung in der Bevölkerung empfohlen werden konnte.
Das Instrument der «Schadloshaltung» der Hersteller ist international bei Pandemien gebräuchlich: Staaten entlasten die Hersteller ganz oder teilweise von Haftungsansprüchen für mögliche Impfschäden oder halten die Hersteller schadlos - während sich die Hersteller im Gegenzug dazu verpflichten, so rasch wie möglich Impfstoff zu entwickeln und bereitzustellen. Die erlaubt es, in Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben und die Bevölkerung möglichst rasch mit den notwendigen Impfstoffen zu versorgen. Es handelt sich um einen Interessenausgleich zwischen Versorgungssicherheit und Haftungsansprüchen.
FAQ zu den Covid-19-Impfstoffverträgen
Hier geht es zu den häufigsten Fragen rund um die offengelegten Covid-19-Impfstoffverträge – und die Antworten dazu.
Bevor ein Impfstoff verwendet werden kann, muss dieser grundsätzlich zugelassen sein. Dafür ist in der Schweiz das unabhängige Heilmittelinstitut Swissmedic zuständig. Die Anforderungen daran sind streng: Eine Zulassung erfolgt nur, wenn der Impfstoff nachweislich sicher, wirksam und von hoher Qualität ist. Diese Vorgaben müssen immer erfüllt sein – sie galten auch während der Corona-Pandemie.
Der Bund hat nur Impfstoffe verwendet, die über eine Swissmedic-Zulassung verfügten. Der Impfstoff von AstraZeneca gehörte zum Beispiel nicht dazu. Dieser war bei uns – im Unterschied zur EU – nicht zugelassen. Die Impfstoffe von Moderna und Novavax, deren Beschaffungsverträge nun veröffentlicht worden sind, haben den strengen Prüfprozess von Swissmedic durchlaufen, die Anforderungen erfüllt und so die Zulassung bekommen.
Angesichts der speziellen Umstände in der Corona-Pandemie hat der Bund gewisse Risiken der Hersteller übernommen und ihnen zum Beispiel zugesichert, Haftpflichtzahlungen zu ersetzen, die sie gegenüber Geschädigten allenfalls zahlen müssten, falls es dazu kommen sollte («Schadloshaltung»). Da der Bund aber von Vornherein nur von Swissmedic zugelassene Impfstoffe verwendet hat, konnte dieses Risiko stark gesenkt werden. Bis heute sind denn auch keine diesbezüglichen Forderungen beim Bund eingegangen.
Die Hersteller bleiben zudem nach Schweizer Haftungsregeln verantwortlich, etwa nach dem Produktehaftpflichtgesetz, das beispielsweise bei Produktionsfehlern zur Anwendung kommt.
Das hing damit zusammen, dass es in einer Krisensituation wie in einer Pandemie wichtig ist, dass von den Herstellern schnell wirksame und sichere Impfstoffe entwickelt werden. Gleichzeitig gab es eine enorme Nachfrage nach Impfstoffen. Aufgrund der damaligen Situation und der vielen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen setzten die meisten Staaten darauf, Impfstoffe zu beschaffen. Es herrschte entsprechend ein starker Wettbewerb um die wenigen verfügbaren Impfstoffdosen.
Es war daher wichtig und im Interesse der Schweizer Bevölkerung, sich die vertraglich verpflichteten Mengen von den Herstellern frühzeitig und fest zusichern zu lassen. Das beeinflusste die vertraglichen Konditionen. Die Schweiz wäre sonst nicht zum Zug gekommen.
Die Vertrags-Konditionen hingen von weiteren Faktoren ab – zum Beispiel auch davon, wie früh ein Impfstoff vertraglich verpflichtet werden konnte, wie rasch und verbindlich er geliefert werden konnte oder wie gross der Markt war.
Der Bund hat nur Impfstoffe verwendet, die über eine Swissmedic-Zulassung verfügten und von Swissmedic entsprechend auf Sicherheit und Wirksamkeit überprüft worden sind.
Der Bund hat eine auf Sicherheit ausgerichtete Strategie verfolgt. Dazu hat er frühzeitig von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft, und das in ausreichender Menge. Die Strategie war so ausgelegt, dass jederzeit die ganze Bevölkerung mehrmals geimpft werden konnte. Alle Impfstoffe mussten eine Zulassung von Swissmedic und entsprechend die strengen Anforderungen an Wirksamkeit und Sicherheit erfüllt haben.
Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Die Oberaufsicht des Parlaments (GPK) stellte im Prüfbericht fest, dass die Schweiz in der Lage gewesen sei, die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit den besten und jeweils aktuellsten auf dem Markt verfügbaren Impfstoffen zu gewährleisten (vgl. Jahresbericht 2023).
Es ist zu unterscheiden zwischen Haftpflichtzahlungen und anderen Entschädigungen:
Haftpflichtzahlungen: Die Hersteller bleiben grundsätzlich nach normalen Schweizer Haftungsregeln gegenüber geschädigten Personen verantwortlich. Der Bund hat aber angesichts der speziellen Umstände in der Corona-Pandemie gewisse Risiken der Hersteller übernommen und ihnen z.B. zugesichert, allfällige Haftpflichtzahlungen gegenüber Geschädigten zu ersetzen («Schadloshaltung»). Da der Bund von Vornherein jedoch nur von Swissmedic zugelassene Impfstoffe verwendet hat, konnte dieses Risiko stark gesenkt werden. Bis heute sind denn auch keine diesbezüglichen Forderungen beim Bund eingegangen.
Entschädigungen oder Genugtuungen: Bei nachgewiesenen schweren Nebenwirkungen kann der Staat über das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Entschädigungen oder Genugtuungen leisten, sofern keine andere Haftung greift. Bis Anfang 2026 erhielt das EDI 408 Gesuche um Zahlung nach Impfschäden im Zusammenhang mit der Pandemie. 300 davon wurden nach einer ersten formellen Prüfung zurückgewiesen. Zwei Gesuche wurden gutgeheissen, zwei abgelehnt. Die anderen Gesuche sind noch hängig.
Das Prinzip «access to one, access to all» besagt: Ein einmal gewährter Zugang zu einem amtlichen Dokument nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) ist auch bei jedem weiteren Zugangsgesuch für dieses Dokument in (mindestens) gleichem Umfang zu gewähren.
Mit der Publikation der Unterlagen auf der Website des BAG, die von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.2.2026 betroffenen sind, hat das BAG diese Unterlagen allgemein zugänglich gemacht.
Die Beschaffungsverträge mit den anderen Herstellern können vom BAG angesichts der vertraglichen Vertraulichkeitsvereinbarungen und wegen der zu wahrenden Anhörungs- und Beschwerderechte der Vertragspartner, namentlich der Hersteller, nicht proaktiv offengelegt werden.
Die Preise für einzelne Impfstoffdosen waren das Ergebnis vertraulicher Verhandlungen mit den jeweiligen Herstellern – in der Schweiz und auch in den EU-Ländern. Die entsprechenden Verträge wurden bislang nicht offengelegt, man kennt die vertraglichen Preise daher noch nicht.
Die Verträge des Bundes enthielten indes sogenannte «most favoured nations»-Klauseln, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Schweizer Preise in einem ähnlichen Rahmen wie in anderen europäischen Ländern liegen.
Der Bund hat zum Schutz der Bevölkerung während der Covid-19-Pandemie frühzeitig von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft. Er konnte damit der Schweizer Bevölkerung einen raschen Zugang zu wirksamen Covid-19-Impfstoffen sichern.
Protokolle der Task Force Covid-19 des BAG
Die Protokolle der Task Force Covid-19 des BAG können eingesehen werden.