Berufs- oder Arztgeheimnis
Gesundheitsfachpersonen sind verpflichtet, das Berufs- oder Arztgeheimnis zu wahren. Sie müssen alle erhaltenen Informationen vertraulich behandeln. Grundsätzlich dürfen sie ohne Einwilligung keine Informationen an Dritte weitergeben.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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