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Veröffentlicht am 10. Februar 2023

Anmeldung zur eidgenössischen Prüfung

Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen in Human-, Zahn-, Veterinärmedizin sowie Pharmazie und Chiropraktik können sich über ein Online-Portal zur Prüfung anmelden. Den Link und weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf dieser Webseite.

Kandidatinnen und Kandidaten melden sich online zur eidgenössischen Prüfung in Human-, Zahn-, Veterinärmedizin sowie Pharmazie oder Chiropraktik unter folgendem Link an:

Auf den unten aufgeführten Webpages finden Sie zu den einzelnen Prüfungen der verschiedenen Fachrichtungen folgende Informationen:

  • Termintabelle mit Auskunft über Anmeldeschluss und Prüfungsbeginn
  • Weitere Informationen zu der jeweiligen Prüfung
  • Lernzielkatalog zur jeweiligen Prüfung

Verspätete Anmeldungen, die im eigenen Verschulden der Kandidatin oder des Kandidaten liegen, können nicht berücksichtigt werden; in diesen Fällen ist eine Anmeldung erst im darauffolgenden Jahr wieder möglich.

Informationen zu den einzelnen Prüfungen der verschiedenen Fachrichtungen:

Einzureichende Unterlagen

Die für das Ausfüllen der Online-Anmeldung wichtigen Informationen, Hinweise auf die ebenfalls einzureichenden Dokumente sowie die Links auf das MedBG und die dazugehörenden Verordnungen finden Sie direkt in den Tooltipps auf der Online-Anmeldung.

Der Eingang Ihrer Anmeldung wird automatisch bestätigt. Falls dies nicht klappt, kontrollieren Sie den Spam-Ordner Ihres Posteingangs oder wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der Medizinalberufekommission MEBEKO, Ressort Ausbildung.

Prüfungsstandort

Für Kandidatinnen und Kandidaten, die das Studium in der Schweiz absolviert haben, wird die eidgenössische Prüfung am Studienort absolviert. Können aus organisatorischen Gründen nicht alle Kandidatinnen und Kandidaten am Studienort geprüft werden, kann ein Transfer an einen anderen Prüfungsstandort derselben Sprache angeordnet werden. In erster Priorität werden Kandidatinnen und Kandidaten mit nicht anerkennbaren ausländischem Diplom transferiert. Sollten weitere Transfers notwendig sein, würden diese auf Freiwilligkeit und erst dann auf Losziehung basieren.

Spracheintrag

Das Medizinalberufegesetz (MedBG) bestimmt, dass alle Personen, die in der Schweiz einen universitären Medizinalberuf ausüben wollen, neben dem Eintrag ins Medizinalberuferegister (MedReg), auch über die notwendigen Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung verfügen müssen. Der Eintrag der Sprachkenntnisse ins MedReg ist freiwillig. Im Rahmen der Prüfungsanmeldung ist anzugeben, ob bei bestandener eidgenössischer Prüfung:

  • Die Sprache des Prüfungsstandortes (Deutsch für Basel, Bern und Zürich; Französisch für Genf und Lausanne) eingetragen werden soll; oder
  • Kein Spracheintrag gewünscht wird; oder
  • Eine andere Sprache als die Sprache des Prüfungssitzes eingetragen werden soll. Die Voraussetzungen für den Eintrag einer Sprache ins MedReg finden Sie auf der Webseite «Medizinalberufe: Meldung von Sprachkenntnissen».

Jeder Spracheintrag ist kostenpflichtig (Gebühr von CHF 50.00 – 100.00). Sprachkenntnisse können jederzeit auch später über das Tool Online-Sprachmeldung eingetragen werden. Den Link dazu finden Sie auf der Webseite «Medizinalberufe: Meldung von Sprachkenntnissen».

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

MEBEKO
Ressort Ausbildung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern