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Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Der Anhang 1 der KLV enthält die hinsichtlich Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüften Leistungen, die von Ärzten und Ärztinnen oder Chiropraktoren und Chiropraktorinnen erbracht werden und bezeichnet die Kostenübernahme der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Sektion Medizinische Leistungen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern