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Änderung von KVG und KVV (Datenaustausch, Risikoausgleich und nicht kontaktierbare Versicherte)

Am 14. Juni 2024 hat das Parlament die Änderungen des KVG verabschiedet.

23.048 Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Datenaustausch, Risikoausgleich)

Diese zielt darauf ab, einen Datenaustausch zwischen den Versicherern und den Kantonen einzuführen, um deren Aufgaben zu vereinfachen. Ausserdem werden Versicherte mit Wohnsitz im Ausland in den Risikoausgleich einbezogen und solche ausgeschlossen, die die Versicherer seit einer bestimmten Anzahl von Monaten nicht mehr kontaktieren können.

Die Revision der KVV läuft derzeit und regelt das Verfahren zur Aussetzung der Versicherung für nicht kontaktierbare Versicherte. Die Vernehmlassung findet vom 20. März bis zum 29. Juni 2026 statt.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern