Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung: physiotherapeutische Leistungen
Weil sich die verantwortlichen Tarifpartner bis heute nicht auf eine Gesamtrevision der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen einigen konnten, macht der Bundesrat von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch und schlägt eine minimale Anpassung der heutigen Tarifstruktur vor. Künftig soll klar sein, wie lange eine Sitzung mindestens dauert. Ziel ist, die Transparenz für die Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Tarife und Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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