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MitteilungVeröffentlicht am 18. Februar 2025

Ambulant vor stationär: Verlagerung findet statt

Seit 2019 bezahlt die Krankenversicherung bei einer Reihe von medizinischen Eingriffen nur noch die ambulante Durchführung, etwa bei Kniearthroskopien oder Leistenbrüchen. Dies soll die ambulanten Behandlungen fördern, da diese in der Regel medizinisch sinnvoller sind und weniger Ressourcen benötigen. Das Monitoring für 2023 zeigt: Die Regelung wirkt und die Verlagerung von stationären hin zu ambulanten Leistungen setzt sich fort.

Bundesamt für Gesundheit BAG

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