Akkreditierung von Weiterbildungsgängen der Psychologieberufe
In Analogie zur Akkreditierung gemäss Bundesgesetz über die Medizinalberufe gilt auf der Basis des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe die Akkreditierung von Weiterbildungsgängen als Voraussetzung für die Erteilung eidgenössischer Weiterbildungstitel.
Im Psychologieberufegesetz ist im Zeichen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und des Konsumentenschutzes die Vergabe eidgenössischer Weiterbildungstitel als Qualitätslabel festgeschrieben. Damit ein Weiterbildungsgang zum eidgenössischen Titel führt, muss dieser das ordentliche Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.
Eidgenössische Weiterbildungstitel sind in den Fachbereichen Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychologie, Neuropsychologie, Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie vorgesehen. Der Bundesrat kann, je nach Entwicklung in den verschiedenen Fachbereichen der Psychologie, weitere eidgenössische Weiterbildungstitel einführen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Akkreditierungsverfahren sind zum einen im Psychologieberufegesetz und zum anderen in der Verordnung des Eidg. Departements des Innern EDI über die Akkreditierung der Weiterbildungen enthalten.
Weitere Informationen
Weiterführende Themen
Akkreditierung Weiterbildungsgänge Medizinalberufe
Die Akkreditierung der Weiterbildungsgänge als Instrument des Bundes zur Förderung der Qualität der Weiterbildung und der Berufsausübung.
Häufige Fragen (FAQ) zum Psychologieberufegesetz (PsyG)
Auf dieser Seite finden Sie die vielfältigen Fragen, welche das BAG in Bezug auf die Psychologieberufe erreichen. Die Antworten dazu sind thematisch gebündelt und sollen für Interessierte ein einfaches Unterstützungstool darstellen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe
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