Akkreditierung Gesundheitsberufe
Die Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe müssen ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Diese Verfahren zur Qualitätssicherung sind im Medizinalberufegesetz (MedBG), im Psychologieberufegesetz (PsyG) und im Gesundheitsberufegesetz (GesBG) verankert. Den verantwortlichen Organisationen steht mit der Akkreditierung ein Instrument zur Verfügung, das sie bei der Verbesserung und Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung unterstützt.

Akkreditierung Ausbildungsgänge Medizinalberufe
Die Akkreditierung der Studiengänge als Instrument des Bundes zur Förderung der Qualität der medizinischen Ausbildung und der Berufsausübung.
Akkreditierung Weiterbildungsgänge Medizinalberufe
Die Akkreditierung der Weiterbildungsgänge als Instrument des Bundes zur Förderung der Qualität der Weiterbildung und der Berufsausübung.
Akkreditierung von Weiterbildungsgängen der Psychologieberufe
In Analogie zur Akkreditierung gemäss Bundesgesetz über die Medizinalberufe gilt auf der Basis des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe die Akkreditierung von Weiterbildungsgängen als Voraussetzung für die Erteilung eidgenössischer Weiterbildungstitel.
Akkreditierung Studiengänge Gesundheitsberufe
Seit dem 1. Februar 2020 besteht eine Akkreditierungspflicht für Studiengänge gemäss dem Gesundheitsberufegesetz für sieben Gesundheitsberufe. Auch die Institution, die den Studiengang anbietet, muss akkreditiert sein.