Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)
Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV): Senkung und Flexibilisierung der Eintrittsschwelle zur freiwilligen Unfallversicherung
Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern lassen. Der versicherte Verdienst darf jedoch nicht unter 45 Prozent des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes (148 200 Franken), d. h. jährlich 66 690 Franken, liegen.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) durchzuführen. Mit der Vorlage soll die Eintrittsschwelle zur freiwilligen Unfallversicherung gesenkt und flexibilisiert werden, um mehr Selbstständigen die Möglichkeit zu bieten, sich nach den Bestimmungen des UVG versichern zu lassen.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis April 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden über die Internetadresse: Laufende Vernehmlassungen (admin.ch).