Im Medizinalberuferegister müssen aufgrund des revidierten Medizinalberufegesetzes seit 1. Januar 2018 alle in der Schweiz tätigen universitären Medizinalpersonen verzeichnet werden. Noch nicht registrierte aber bereits vor dem 1. Januar 2018 tätige Medizinalpersonen erhalten eine zweijährige Übergangsfrist.
Einstieg in das Register
Die Swissmedic führt das Betriebemodul gestützt auf die Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Betäubungsmittelkontrolle (Betäubungsmittelkontrollverordnung, BetmKV).
Medizinalpersonen im MedReg
Sie finden in diesem Register Daten der folgenden universitären Medizinalpersonen:
- Ärztinnen und Ärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Chiropraktorinnen und Chiropraktoren
Personen mit einem nicht anerkennbaren ausländischen Diplom, welche von der MEBEKO einen positiven Entscheid erhalten haben, sind ab sofort im Medizinalberuferegister MedReg eingetragen.
Öffentliche Daten
Verzeichnet und öffentlich sind:
- die Personendaten aller in der Schweiz tätigen Medizinalpersonen mit dem Personenidentifikator GLN (Global Location Number)
- Informationen über das Diplom sowie die Weiterbildungen oder Spezialisierungen
- Sprachkenntnisse (ab 3.Quartal 2018)
- von den kantonalen Behörden erteilte Berufsausübungsbewilligungen für die privatwirtschaftliche Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung
- allfällige Auflagen und Einschränkungen der Berufsausübungsbewilligung
- die Berechtigungen im Umgang mit Betäubungsmitteln und Selbstdispensation
- von den kantonalen Behörden eingetragene Meldungen zu (ausländischen) Dienstleistungserbringern, die während längstens 90 Tagen pro Kalenderjahr privatwirtschaftlich und in eigener fachlicher Verantwortung tätig sein dürfen
- Praxis- oder Betriebsadressen und Telefonnummern der Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber.
Nicht verzeichnete Medizinalpersonen – bitte melden:
- Die Regelung, dass ausnahmslos alle Medizinalpersonen, die in der Schweiz einen universitären Medizinalberuf ausüben, im MedReg eingetragen sein müssen, gilt erst seit dem 1. Januar 2018.
- Noch nicht registrierte Personen, die ihren Beruf bereits vor dem 1. Januar 2018 ausübten, müssen sich bis spätestens Ende 2019 registrieren lassen.
- Fehlende Einträge betreffend Sprachkenntnisse können ebenso mit einem Gesuch um Eintragung nachgeführt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Spracheintrag im Medizinalberuferegister
- Ab 1. Januar 2018 müssen Arbeitgeber vor Anstellung der Medizinalperson prüfen, ob diese im MedReg eingetragen ist und über die notwendigen Sprachkenntnisse für die Berufsausübung verfügt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Ausländische Abschlüsse Gesundheitsberufe
Wenn Sie weitere Fragen zum Medizinalberuferegister haben, wenden Sie sich per E-Mail an die nebenstehende Adresse.
Richten Sie Ihre Medienanfragen bitte an media@bag.admin.ch
NAREG
Sie finden weitere Berufe des Gesundheitswesens im NAREG der GDK. Den Link dazu finden Sie auf dieser Seite im Register «Links».
Letzte Änderung 14.10.2019
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsberufe
Gesundheitsberuferegister
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 15 97