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Veröffentlicht am 27. Februar 2025

Zuteilung von Organen, Geweben und Blut-Stammzellen

Eine nationale Zuteilungsstelle entscheidet anhand klarer Kriterien, wer ein gespendetes Organ einer verstorbenen Person erhält. Dabei sollen alle Menschen auf der Warteliste die gleichen Chancen haben. Die Zuteilung von Geweben und Blut-Stammzellen wird im Gesetz nicht geregelt.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern