Zuteilung von Organen, Geweben und Blut-Stammzellen
Eine nationale Zuteilungsstelle entscheidet anhand klarer Kriterien, wer ein gespendetes Organ einer verstorbenen Person erhält. Dabei sollen alle Menschen auf der Warteliste die gleichen Chancen haben. Die Zuteilung von Geweben und Blut-Stammzellen wird im Gesetz nicht geregelt.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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