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Zusatzprotokoll zur Biomedizin-Konvention über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen

Im Sommer des Jahres 1997 legte der damalige Lenkungsausschuss für Bioethik (CDBI), den Entwurf für ein Zusatzprotokoll zur Biomedizin-Konvention über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen vor. Am 1. März 2001 wurde das Zusatzprotokoll in Kraft gesetzt.

Bundesamt für Gesundheit BAG

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