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Veröffentlicht am 27. Februar 2025

Zugang zum PsyReg via Standardschnittstelle

Die Schnittstelle gibt Zugang zu den öffentlich zugänglichen Daten gemäss Anhang I der Registerverordnung PsyG.  Mit der Standardschnittstelle können Sie via Ihrer Inhouse-Fachanwendung Daten aus dem PsyReg lesen.

Der Zugang zur Standardschnittstelle ist gebührenpflichtig gemäss Registerverordnung Artikel 19 und wird nur auf entsprechenden Antrag hin gewährt. In diesem muss eine gesetzliche oder dem öffentlichen Interesse dienende Aufgabe geltend gemacht werden können. Sie finden das entsprechende Antragsformular auf dieser Seite.  

Gemäss der Registerverordnung PsyG Artikel 11 Absatz 4 veröffentlicht das BAG eine Liste der Stellen, denen Zugang zur Standardschnittstelle gewährt wurde. Die Liste finden Sie auf dieser Seite im Register «Dokumente».

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Gesundheitsberuferegister
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern