Zugang zu amtlichen Dokumenten
Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Als Verwaltungseinheit untersteht das BAG dem Öffentlichkeitsprinzip und fördert die Transparenz über Auftrag, Organisation und Tätigkeit. Erfahren Sie hier, wie Sie gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ), Zugang zu amtlichen Dokumenten des BAG beantragen können.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Team GEVER
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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