Willensäusserung zur Spende von Organen, Geweben und Zellen
Eine Spende von Organen, Geweben oder Zellen ist nur möglich, wenn dies dem Willen der spendenden Person entspricht.
Organspende nach dem Tod: Halten Sie Ihren Willen schriftlich fest.
Halten Sie schriftlich fest, ob Sie nach dem Tod Organe, Gewebe oder Zellen spenden wollen oder nicht. Denn ist Ihr Wille nicht bekannt, werden Ihre Angehörigen mit dieser Frage konfrontiert. Lassen Sie sie nicht ratlos zurück.
Organspende: Zustimmungregelung oder Widerspruchsregelung
Gilt man nach dem Tod grundsätzlich als Spenderin oder Spender von Organen und Geweben oder braucht es dazu eine Zustimmung? Unterschiede zwischen der Widerspruchsregelung und der Zustimmungsregelung und welche Rolle die Angehörigen haben.
Organ- und Gewebespenderegister
Der Bund schafft ein neues elektronisches Register, in dem man künftig angeben kann, ob man nach dem Tod Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Das Register wird voraussichtlich ab dem Jahr 2026 zur Verfügung stehen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern