WHO-Initiative: Kinderlähmung ausrotten
Eine Welt ohne Kinderlähmung (Poliomyelitis): Dieses Ziel verfolgt die WHO mit ihrer globalen Polio-Eradikationsinitiative. Hohe Impfraten, eine konstante Überwachung und ein sicherer Umgang mit Polioviren in Laboratorien sind die zentralen Eckpfeiler der weltweiten Ausrottungsstrategie.
1988 verabschiedete die Weltgesundheitsversammlung die Resolution WHA41.28 und lancierte damit die Globale Polio-Ausrottungsinitiative (Global Polio Eradication Initiative, GPEI).
Seither sind die weltweiten Fallzahlen von geschätzt 350’000 Neuerkrankungen pro Jahr um mehr als 99 % zurückgegangen. Während das Wildtyp-Poliovirus früher in über 125 Ländern endemisch war, zirkuliert es heute nur noch in Afghanistan und Pakistan.
Die Ausrottung der Kinderlähmung gilt als erreicht, wenn während dreier aufeinanderfolgender Jahre weltweit kein neuer durch Wildtyp-Polioviren verursachter Krankheitsfall mehr auftritt, die Surveillance-Systeme eine ausreichend hohe Sensitivität aufweisen und alle Laborbestände unter strengen Einschliessungsvorschriften verwaltet werden.
Fünf WHO-Regionen sind heute als poliofrei zertifiziert: Amerika (1994), Westpazifik (2000), Europa (2002), Süd-Ost Asien (2014) und Afrika (2020).
Weltweite Ausrottung der Wildtyp-Polioviren Typ 2 und Typ 3
Wildtyp-Poliovirus Typ 2 (WPV2)
Der letzte WPV2-Fall trat 1999 auf. Die WHO erklärte WPV2 im September 2015 für weltweit ausgerottet. Um ein erneutes Auftreten zu verhindern, wurde der Sabin-Stamm Typ 2 im April 2016 koordiniert weltweit aus dem oralen Lebend-Polioimpfstoff (OPV) entfernt. Die abgeschwächten Impfviren können genetisch instabil sein und in seltenen Fällen so mutieren, dass sie wieder neurovirulent werden. Dabei entstehen sogenannte zirkulierende impfstoffabgeleitete Polioviren (cVDPV), die sich in unzureichend geimpften Bevölkerungen weiterverbreiten und klinische Fälle verursachen können.
Wildtyp-Poliovirus Typ 3 (WPV3)
Der letzte WPV3-Fall trat 2012 in Nigeria auf. Am 24. Oktober 2019 erklärte die WHO WPV3 für weltweit ausgerottet.
Containment nach Ausrottung
Seit der Ausrottung der Poliovirus-Typen 2 und 3 gelten weltweit strenge Vorgaben zur Einschliessung verbleibender Virenbestände. Wildtyp-Polioviren, impfstoffabgeleitete Viren sowie potentiell infektiöses Material (PIM) dürfen deshalb nur noch in speziell zertifizierten Einrichtungen – sogenannten Poliovirus-Essential Facilities (PEF) – gelagert werden. Einrichtungen ohne entsprechende Zertifizierung sind verpflichtet, solche Proben entweder zu vernichten oder an eine PEF zu überführen.
Für den Sabin-Impfstamm Typ 2 gelten dieselben Anforderungen, da dieser Virustyp nicht mehr im oralen Polioimpfstoff verwendet wird und ein erneutes Auftreten verhindert werden soll. Der Sabin-Impfstoff Typ 3 darf hingegen vorläufig weiterhin auch in nicht zertifizierten Einrichtungen verwendet werden, solange der bivalente orale Polioimpfstoff (OPV1 und OPV3) weltweit noch im Einsatz ist.
Die selben Anforderungen werden nach Ausrottung von WPV1 für alle verbleibenden Poliovirus-Typ-1-Bestände gelten.
Nationale Koordinationsstelle für die Einschliessung von Polioviren
Die Sektion Biologische Sicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin des BAG ist als nationale Koordinationsstelle für den kontrollierten Umgang mit Polioviren sowie deren sichere Einschliessung in Schweizer Laboratorien zuständig. Zusammen mit den kantonalen Behörden stellt es sicher, dass die Vorgaben des «WHO Global Action Plan for Poliovirus Containment», 4. Ausgabe (GAP IV, siehe unter Dokumente) strikt eingehalten werden. GAP IV ist seit dem 1. Juli 2022 in Kraft und hat die 3. Ausgabe (GAPIII, 2014/2015) vollständig abgelöst. Es ist das weltweit verbindliche Rahmenwerk für alle Einrichtungen, die Poliovirus-Material lagern oder verwenden.
Ebenfalls bindend ist die WHO PIM Guidance, 2. Ausgabe (Oktober 2024): «Guidance to minimize risks for facilities collecting, handling or storing materials potentially infectious for polioviruses» (siehe unter Dokumente). Dieses Dokument richtet sich nicht nur an spezialisierte Poliolabors, sondern an alle Einrichtungen – darunter Spitäler, Umweltlabors und Biobanken, die möglicherweise PIM wie Stuhlproben, Abwasserproben oder Atemwegssekrete besitzen und/oder bearbeiten, ohne zu wissen, ob dieses Polioviren enthält. Die 2. Ausgabe enthält aktualisierte Web-Annexe (A–D), darunter ein länder- und gebietsspezifisches Poliovirus-Daten-Inventar (Web Annex A) und überarbeitete Berichtsformulare (Forms 1 und 2, siehe ebenfalls unter Dokumente).
Kernaufgaben der nationalen Koordinationsstelle
- Inventarisierung: Erfassung aller Schweizer Labors, die Wildtyp-Polioviren, Polio-Lebendimpfstoffe (OPV/Sabin), vakzin-abgeleitete Polioviren oder potenziell infektiöses Material besitzen
- Containment WPV2 und WPV3: Sicherstellung, dass diese ausgerotteten Stämme ausschliesslich in zertifizierten PEF aufbewahrt werden oder vernichtet wurden
- Vorbereitung auf WPV1-Containment: Koordination der Vorbereitungsarbeiten für das künftige Containment aller verbleibenden WPV1-Bestände nach erfolgreicher Eradikation, gemäss GAP IV Phase III
Bei Fragen zur Einschliessung von Polioviren wenden Sie bitte an biosafety@bag.admin.ch.
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Themen
Poliomyelitis / Kinderlähmung
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Biologische Sicherheit
Hier finden Sie Informationen zum Thema der biologischen Sicherheit und der damit verbundenen Aufgaben des BAG im Rahmen des Vollzugs der Einschliessungsverordnung.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern