Was ist ein radiologischer Notfall?
Kommt es zu einer unkontrollierten Freisetzung grösserer Mengen radioaktiver Stoffe, spricht man von einem radiologischen Notfall. Ein solches Ereignis kann schwerwiegende Folgen für die Menschen und die Umwelt haben.
Referenzszenarien
Bund und Kantone arbeiten mit Referenzszenarien, um Schutzmassnahmen vorzubereiten und laufend zu überprüfen. Ein solches Szenario beschreibt einen möglichen Ereignisablauf – stellvertretend und möglichst repräsentativ für eine bestimmte Art von Gefährdung. Im Bereich radiologischer Notfälle wird in der Schweiz mit vier Referenzszenarien gearbeitet:
- Kernkraftwerkunfall in der Schweiz oder im grenznahen Ausland: Aufgrund eines Unfalls in einem Kernkraftwerk in der Schweiz oder dem grenznahen Ausland kommt es zu einer ungefilterten Freisetzung radioaktiver Stoffe. Auch Unfälle in weiter entfernt liegenden Regionen können nach diesem Szenario beurteilt werden.
- Einsatz einer "schmutzigen", radiologischen Bombe: Hierbei handelt es sich um einen Terroranschlag, bei dem herkömmlicher Sprengstoff mit radioaktivem Material kombiniert wird. Bei einer Explosion breitet sich das radioaktive Material in der Umgebung aus.
- Atomwaffenexplosion nahe der Schweizer Grenze: In einem Nachbarland detoniert in der Nähe zur Schweizer Grenze eine Kernwaffe. Die Explosion am Boden wirbelt grosse Mengen von radioaktiv kontaminiertem Staub auf, der vom Wind in Richtung Schweiz getragen werden kann.
- Anschlag auf einen Transport mit hochradioaktiven Abfällen: Ein Terroranschlag mit panzerbrechenden Waffen auf einen Transport mit hoch radioaktiven Abfällen führt zur Freisetzung von radioaktiven Stoffen. Die unmittelbare Umgebung des Anschlagortes wird stark kontaminiert.
Detaillierte Informationen zu den Referenzszenarien finden Sie auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS):
Referenzszenarien beim ABC-Schutz in der Schweiz
Gefährdungsdossiers und Szenarien
Die Phasen eines radiologischen Notfalls
Ein radiologischer Notfall lässt sich in unterschiedliche Szenarien und in mehrere aufeinanderfolgende Ereignis-Phasen gliedern. In diesen Phasen sind unterschiedliche Schutzmassnahmen erforderlich, um die Folgen des Notfalls für Menschen und die Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Akutphase (Sofortmassnahmen):
In der ersten Phase geht es um Sofortmassnahmen. Man hat nur sehr wenig Zeit zum Handeln und ist bestrebt, die Bevölkerung so gut wie möglich zu schützen. Die Lage ist hier noch nicht gesamthaft erfasst und kann sich auch noch laufend ändern. In der Akutphase sind die Abläufe gut vorbereitet und allen Notfallpartnern bekannt, der Fokus liegt primär auf dem Schutz der Bevölkerung vor unmittelbarer Gefährdung durch radioaktive Stoffe (vgl. Grafik).
Frühpase (Stabilisierung):
In der anschliessenden Frühphase stehen mehr Messdaten zum Ereignis zur Verfügung und die Lage stabilisiert sich. Die ersten Schutzmassnahmen können gelockert oder der tatsächlichen Situation angepasst werden. In der Frühphase liegt der Fokus mehr beim Gesundheitsschutz (vgl. Grafik) und den weiterführenden Massnahmen, wie zum Beispiel im Bereich Lebensmittel. Auch beginnt hier das Krisenmanagement des Bundes: Die Massnahmen müssen sorgsam aufeinander abgestimmt werden. Dazu braucht es die entsprechenden Diskussionen aller beteiligten Stellen.
Übergangsphase (Rückkehr zur Normalität):
In der Übergangsphase versucht man, wieder zu einem möglichst normalen Alltag zurückzukehren und die Massnahmen für eine langfristige Bewältigung einzuleiten. In der anschliessenden Phase der langfristigen Massnahmen verschiebt sich der Fokus zunehmend auf die Umwelt und die Wiederherstellung bewohnbarer Lebensräume (vgl. Grafik).
Grenzwerte und Referenzwerte während eines radiologischen Notfalls (IAEA)
Im Strahlenschutz wird zwischen Grenzwerten und Referenzwerten unterschieden:
- Grenzwerte, wie z.B. 1mSv (Millisievert) pro Jahr für die Bevölkerung oder 20 mSv pro Jahr für beruflich exponierte Personen, sind rechtlich bindende Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
- Referenzwerte, wie z.B. 300 Bq/m3 (Becquerel pro Kubikmeter) für Radon, dienen hingegen als Orientierung. Wird ein Referenzwert überschritten, zeigt das an, dass zusätzliche Schutzmassnahmen sinnvoll sind - ein sofortiges Eingreifen ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Der wesentliche Unterschied liegt somit in der rechtlichen Verbindlichkeit: Während Grenzwerte verbindlich einzuhalten sind, bieten Referenzwerte eine Grundlage zur Beurteilung der Angemessenheit von Schutzmassnahmen. Grenz- und Referenzwerte kommen in verschiedenen Situationen zur Anwendung. In der Schweiz gelten folgende Werte:
Geplante Expositionssituation:
Eine geplante Expositionssituation (normale Lage) im Strahlenschutz besteht, wenn Menschen durch eine geplante Tätigkeit ionisierender Strahlung durch radioaktiven Stoffen oder andere Quellen ausgesetzt sein können, beispielsweise bei der Arbeit in bestimmten Laborbereichen, im Flugzeug durch kosmische Strahlung oder bei medizinischen Untersuchungen mit Strahlung. Für solche Situationen gibt es gesetzliche Grenzwerte, die festlegen, wie viel Strahlung eine Person pro Jahr maximal abbekommen darf.
Grenzwerte:
- Bevölkerung: 1 mSv pro Jahr
- Beruflich strahlenexponierte Personen: 20 mSv pro Jahr
Notfallexpositionssituation:
Eine Notfallexpositionssituation entsteht durch ein unerwartetes Ereignis, bei dem radioaktive Stoffe freigesetzt werden könnten oder schon freigesetzt wurden. Die Bevölkerung kann dadurch mehr Strahlung ausgesetzt sein als in der normalen Lage. Im Unterschied zu geplanten Situationen braucht es hier sofortige Schutzmassnahmen, zum Beispiel Evakuierungen oder der Aufenthalt in Gebäuden, um die Strahlenbelastung zu verringern.
Referenzwert: 100 mSv im ersten Jahr
Bestehende Expositionssituation:
Eine bestehende Expositionssituation ist eine Strahlenbelastung, die schon vorhanden ist, wenn Behörden entscheiden müssen, ob und wie sie eingeschränkt werden soll. Sofortmassnahmen sind keine mehr nötig. Beispiele sind Radon in Gebäuden oder länger anhaltende Strahlung nach einem Unfall.
Referenzwert: 1 mSv pro Jahr
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Sektion Radiologische Risiken
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