Voraussetzungen für Universitäten und Forschungseinrichtungen
In der Strahlenschutzgesetzgebung sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer Bewilligung für den Umgang mit ionisierender Strahlung definiert. Die wichtigsten Aspekte werden hier kurz aufgeführt.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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