Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 10. Juni 2024

Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Die Initiative verlangt ganz allgemein, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Die Initiative wurde am 16. Dezember 2021 eingereicht und kommt am 9. Juni 2024 zur Abstimmung. Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung der Initiative. Die körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute als Grundrecht in der Verfassung verankert. Zudem ist unklar, welche konkreten Folgen eine Annahme der Initiative hätte – etwa für die Arbeit von Polizei und Justiz.

Abstimmungsresultate vom 9. Juni 2024

Die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» wurde am 9. Juni 2024 an der Urne mit 73.73 Prozent abgelehnt.

Im Frühling 2020 erreichte die Corona-Pandemie die Schweiz. Der Bundesrat ergriff teils einschneidende Massnahmen, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, zu verhindern. Gleichzeitig begann die Entwicklung von Impfstoffen gegen das neuartige Virus. Weite Teile der Bevölkerung setzten grosse Hoffnungen in diese Impfstoffe. Andere standen der Impfung ablehnend gegenüber.

Was will die Initiative?

In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld wurde im Herbst 2020 die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» lanciert. Sie fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden.

Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen». Der Text umfasst damit grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und Gemeinden, das auf den Körper einwirkt. Dazu gehören zum Beispiel die Polizeiarbeit, der Strafvollzug oder das Asylwesen.

Körperliche Unversehrtheit ist bereits verankert

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Das Kernanliegen der Initiative, die körperliche Unversehrtheit, ist bereits als Grundrecht in der Verfassung verankert. Schon heute darf niemand ohne Zustimmung geimpft werden. Zudem sind die Folgen der Initiative, etwa für die Arbeit von Polizei und Justiz, unklar.

Fragen und Antworten

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Kommunikation und Kampagnen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern