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Veröffentlicht am 10. Juni 2024

Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Die Initiative verlangt ganz allgemein, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Die Initiative wurde am 16. Dezember 2021 eingereicht und kommt am 9. Juni 2024 zur Abstimmung. Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung der Initiative. Die körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute als Grundrecht in der Verfassung verankert. Zudem ist unklar, welche konkreten Folgen eine Annahme der Initiative hätte – etwa für die Arbeit von Polizei und Justiz.

Bundesamt für Gesundheit BAG

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