Volksabstimmung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Mit der Reform zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen sollen alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden – egal ob sie ambulant, stationär oder im Pflegeheim erbracht werden. Das Parlament hat am 22. Dezember 2023 die entsprechende KVG-Änderung verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 24. November 2024 statt. Bundesrat und Parlament empfehlen, die KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen anzunehmen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
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