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Veröffentlichungen des BAG zur Spezialitätenliste

Das BAG publiziert seit 1. Januar 2024 die Gesuchseingänge um Neuaufnahme in die Spezialitätenliste (SL), Indikationserweiterung und Limitierungsänderung von Originalpräparaten sowie seit 1. Juni 2015 die Grundlagen zur Beurteilung von Arzneimitteln der SL.

Gesuchseingänge um Neuaufnahme in die SL, Indikationserweiterung und Limitierungsänderung von Originalpräparaten

Nach Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) veröffentlicht das BAG nach Eingang eines Gesuchs um Neuaufnahme in die SL, Indikationserweiterung und Limitierungsänderung eines Originalpräparates die folgenden Angaben:

  • den Namen des Arzneimittels,
  • die Krankheit, für die die Vergütung einer Therapie beantragt wird,
  • den Namen der Zulassungsinhaberin,
  • die Gesuchsart,
  • das Eingangsdatum des Gesuchs,
  • den Status der Zulassung bei der Swissmedic zum Zeitpunkt des Gesuchseingangs.

Arzneimittel, welche seit dem 1. Januar 2024 im Rahmen einer SL-Neuaufnahme, Indikationserweiterung und Limitierungsänderung beim BAG eingereicht wurden.

Beurteilungen BAG von Arzneimitteln der Spezialitätenliste

Nach Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) publiziert das BAG die Grundlagen seiner Beurteilung der Wirksamkeit und der Zweckmässigkeit des Arzneimittels, des Vergleichs mit dem Preis anderer Arzneimittel und des Innovationszuschlags bei neu in die SL aufgenommenen Originalpräparaten, Indikationserweiterungen, Limitierungsänderungen sowie Preiserhöhungen.

Alle Aufnahmen und Limitationsänderungen seit dem 1. Juli 2015 finden Sie unter Dokumente.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelaufnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern