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Verkaufsbewilligungen für tabak- oder nikotinhaltige Produkte

In manchen Kantonen erfordert der Verkauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten eine Bewilligung, während in anderen eine einfache Meldung der Tätigkeit ausreicht.

Die Kantone, die eine Verkaufsbewilligung verlangen, können beim Verkauf dieser Produkte an Minderjährige bis zum Entzug der Bewilligung gehen.

Die Tabelle zeigt, welche Kantone eine Verkaufsbewilligung für Tabakprodukte und E-Zigaretten haben.

Stand vom 01.11.2025

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