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Verkaufsbewilligungen für Tabakprodukte und E-Zigaretten

Einige Kantone verlangen für den Verkauf von den vom Tabakproduktegesetz erfassten Produkte eine Bewilligung. Beim Verkauf dieser Produkte an Minderjährige können Kantone dem Verkäufer die Bewilligung entziehen.

Die Tabelle zeigt, welche Kantone eine Verkaufsbewilligung für Tabakprodukte und E-Zigaretten haben.

Stand vom 01.10.2024

Kanton

Regelung
vorhanden
seit

Verkaufs-bewilligung verlangt

 

Bemerkungen

AG

 

nein

 

AR

 

nein

 

AI

 

nein

 

BE

 

nein

 

BL

 

nein

 

BS

 

nein

 

FR

 

nein

 

GE

04.07.2020

ja

 

GL

 

nein

 

GE

 

nein

 

JU

 

nein

 

LU

 

nein

 

NE

01.01.2007

ja

Nur für Automaten

NW

 

nein

 

OW

 

nein

 

SG

 

nein

 

SH

 

nein

 

SO

 

nein

 

SZ

 

nein

 

TG

 

nein

 

TI

 

nein

 

UR

 

nein

 

VD

01.01.2016

ja

 

VS

01.01.2008

ja

verschiedene

ZG

 

nein

 

ZH

 

nein

 

Weitere Informationen