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Verkaufsbewilligungen für tabak- oder nikotinhaltige Produkte

In manchen Kantonen erfordert der Verkauf von tabak- oder nikotinhaltigen Produkten eine Bewilligung, während in anderen eine einfache Meldung der Tätigkeit ausreicht.

Die Kantone, die eine Verkaufsbewilligung verlangen, können beim Verkauf dieser Produkte an Minderjährige bis zum Entzug der Bewilligung gehen.

Die Tabelle zeigt, welche Kantone eine Verkaufsbewilligung für tabak- oder nikotinhaltige Produkte haben.

Stand vom 01.11.2025