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Vergabe von Evaluationsmandaten

Die Vergabe von Evaluationsmandaten richtet sich nach der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen.

Massgebend für die Vergabe von Evaluationsmandaten ist die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen.

Das BAG vergibt die Evaluationsmandate im Wettbewerb. In den meisten Fällen kommt das Einladungsverfahren zur Anwendung. Bei diesem Verfahren bestimmt die Bedarfsstelle, welche potentiellen Anbieterinnen sie ohne Ausschreibung direkt zur Angebotsabgabe einladen will. Sie muss (wenn möglich) mindestens drei Anbieterinnen einladen. Mindestens eine davon soll ortsfremd sein.

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Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Direktionsstab
Fachstelle Evaluation und Forschung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern