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Veröffentlicht am 7. Mai 2020

Unfallversicherung: Einzelne Bestandteile der bilateralen Abkommen mit der EU

Am 1. Juni 2002 ist das Abkommen mit der EU über die Freizügigkeit in Kraft getreten. Dieser Vertrag enthält in seinem Anhang II Bestimmungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der EU.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern