Zum Hauptinhalt springen

Transport- und Rettungskosten

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen.

Krankentransporte

Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z.B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.

Rettungen

Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen, geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Tarife und Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern