Totalrevision EPDG: Unterstützung durch externe Beratungsagentur
Die digitale Transformation im Gesundheitswesen gehört zu den gesundheitspolitischen Prioritäten des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI). Ein wichtiges Projekt ist in diesem Zusammenhang das Elektronische Patientendossier (EPD).
Um das EPD zu verbessern, braucht es eine Weiterentwicklung, wie es der Bundesrat mit der umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier beschlossen hat (EPDG). Diese Revision dient unter anderem dazu, die Rollen von Bund und Kantonen klarer zu regeln, die Finanzierung zu stärken und die technische EPD-Infrastruktur zu zentralisieren.
Diese Revision ist angesichts all der involvierten Akteure sehr komplex und anspruchsvoll. Das EDI und das BAG ziehen daher im Hinblick auf die Überweisung der Botschaft sowie zur Unterstützung der Projektorganisation die Beratungsfirma Approche Nordmann von alt Nationalrat Roger Nordmann, bei. Diese wird den Prozess von Mitte Juli 2025 bis Ende Jahr begleiten, bei Bedarf allenfalls auch noch im kommenden Jahr, wenn das Parlament die EPDG-Revision weiter behandelt.
Herr Nordmann hat den Auftrag, eine interne Bestandsaufnahme zur Ausarbeitung und Schärfung der Botschaft vorzunehmen. Zu seinen Aufgaben gehören auch Gespräche mit Verbänden, Organisationen und weiteren Stakeholdern, um mitzuhelfen, dass die Revision gesamtgesellschaftlich möglichst gut eingebettet werden kann.
Das GS-EDI und das BAG haben die Beratungsfirma von Roger Nordmann damit beauftragt, da er mit den politischen Abläufen bei Bund und Kantonen sowie den unterschiedlichen Akteuren in der föderalen Schweiz bestens vertraut ist und viel Erfahrung hat im Umgang mit komplexen Gesetzgebungs-Dossiers.
Bundesamt für Gesundheit BAG
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