Totalrevision der Dosimetrieverordnung
Die Revision der Dosimetrieverordnung, die am 1. März 2026 in Kraft tritt, passt den schweizerischen Rechtsrahmen an die wissenschaftlichen Entwicklungen und internationalen Empfehlungen an. Sie betrifft insbesondere die Personendosimetrie, die Überwachung von Inkorporationen sowie die Umgebungsdosimetrie, um einen Strahlenschutz nach aktuellen Standards sicherzustellen..
Die Revision der Verordnung über die Personen- und Umgebungsdosimetrie (Odos, SR 814.501.43) vom 1. März 2026 erfolgt im Rahmen der Anpassung an wissenschaftliche, technische und regulatorische Entwicklungen auf internationaler Ebene. Sie berücksichtigt insbesondere die Anforderungen der Richtlinie 2013/59/Euratom, welche die grundlegenden Sicherheitsnormen zum Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung festlegt. Diese Richtlinie basiert auf den aktualisierten Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP).
In diesem Zusammenhang passt die Schweiz ihre Gesetzgebung an, um einen guten Strahlenschutz nach internationalen Standards sicherzustellen. Dabei geht es besonders um die individuelle Dosimetrie, die Überwachung von Inkorporationen sowie um die Verwaltung von Dosimetrie-Daten. Ziel ist es, die Messqualität, die Rückverfolgbarkeit der Expositionen und die Sicherheit der beruflich strahlenexponierten Personen zu verbessern.
Wer ist betroffen?
Die Änderungen betreffen hauptsächlich:
- Personendosimetriestellen;
- Kalibrierlabors;
- Bewilligungsinhaberinnen und Bewilligungsinhaber gemäss Strahlenschutzverordnung (SR 814.501).