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MitteilungVeröffentlicht am 24. September 2024

Telefonische Kaltakquise: Verstösse melden

Seit 1. September 2024 ist die telefonische Kaltakquise für alle Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen verboten. Denn der Bundesrat hat am 14. August 2024 die Branchenvereinbarung «Vermittler» 3.0 für allgemeinverbindlich erklärt. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie bei unerwünschten Anrufen vorgehen können.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern